Schweigepflichtsverletzung ja oder nein? (Umgang mit BR / PR)
Hallo sedov,
erst einmal der PR liegt mit seiner Aussage für schwerbehinderte AN nicht zuständig zu sein aber voll daneben. Er müsste bitte einmal sein Gesetz, das Personalvertretungsgesetz genau lesen. Ich hätte ihn nach der Rechtsgrundlage für seine Aussagen gefragt.
Die SBV berät den BR/PR bei seinen Aufgaben. Sie ist quasi der Sachverständige und soll besonders auf die besonderen Belange achten /hinweisen und Lösungsvorschläge unterbreiten/ vortragen. So steht es auch im § 95 SGB IX Abs. 4, die SBV hat beratende Teilnahme an Gremien.
Ich hätte dem Pr ganz einfach an dem Beispiel Versetzung/ Mehrarbeit seine Zuständigkeit auch für die Beschäftigtengruppe dargelegt.
Der BR/PR hat auch darauf zu achten und notfalls hinzuwirken, dass der AG das SGB IX beachtet und umsetzt.
Hier ein Auszug aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittel Kommentar[/link] zum SGB IX § 95 Abs. 4 Rn 60
Die Schwerbehindertenvertretung hat auch das Recht, Angelegenheiten der Schwerbehinderten auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen zu lassen. Deshalb sind die Schwerbehindertenvertreter rechtzeitig über den Termin der nächsten Sitzung zu informieren, hierzu einzuladen und ist ihnen die Tagesordnung mitzuteilen.
Hierunter fallen damit auch Themen welche alle AN betreffen aber bei Schwerbehinderten eine besondere Betroffenheit/ besondere Belange berühren.
Am besten dem PR einmal den Besuch einer Schulung zum SGB IX Teil 2 empfehlen.
Doch auch die Frage um was ging es im diesem TOP>>>
Sofern hier um keine Geschäftsgeheimnisse oder persönliche Dinge, z.B. Beförderung/ Versetzung Koll. X, geht, darf die SchwbV ihren Koll. durchaus erklären sie wollte hier sich hier für sie einsetzen, doch der PR sah mehrheitlich hier kein Handlungsbedarf, ja sogar keine Zuständigkeit, was man nicht versteht nicht nachvollziehen kann.
Man darf nur nicht sagen Koll. X hart dafür und Koll. Y dagegen gestimmt.
Bitte bei solchen negativen Aussagen, sei es vom AG oder BR/PR immer diese nach ihrer Rechtsgrundlage für ihre Aussagen fragen und es sich am besten schriftl. geben oder ins Protokoll wörtl. aufnehmen lassen.
PS: Hast Du einen guten Kommentar zum SGB IX, vielleicht sogar den Knittel, dann nehme diesen beim nächsten Mal mit und zeige den "Ungläubigen" es schwarz auf weis.
Der BR/PR muss von der SchwbV zu recht beantragte TOPs aufnehmen oder er begeht eine Pflicht-/ Gesetzesverletzung.