Schweigepflichtsverletzung ja oder nein? (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Wednesday, 26.08.2009, 18:27 (vor 6264 Tagen) @ sedov

Hallo sedov,

beim Thema Umzugsaktion wäre ja das besondere Thema die Rechte aus § 81 Abs. 4 dieses hätte ich auch dargestellt mit Beispielen. Also wo sind die besonderen Betroffenheiten/ Belange und was könnte / sollte der PR hier für diese Koll. unternehmen.

Hier hätte man da den PR auch anders bekommen können. So mit dem Hinweis, der AG will hier den PR und letztlich auch die SBV "kaltstellen" euch euerer Rechte nehmen, dass wollt ihr euch doch nicht gefallen lassen. Also den PR nicht angreifen (ihm zu verstehen geben er sei untätig) sonder ihn selbst auf den Gedanken kommen lassen, als vom AG kaltgestellter, gesehen werden zu können, was er natürlich nicht hinnehmen kann/ will.

Dem PR ruhig erklären, ich bin ja nur "fachlicher Berater" und gebe euch Tipps. Die Anerkennung bei AN könnt ihr (PR) gerne haben. Man kann ja dann in Schwb-Versammlungen den Koll. die Hintergründe darlegen und diesen erklären warum man ggf. auch den positiven Eindruck "Sieg" dem PR überlässt. So nach dem Motto nur das Ergebnis zählt, da ist der Weg zweitrangig.

Auch erklären, nur gemeinsam sind wir stark, also lasst uns zum Wohle der Beschäftigten zusammenarbeiten, wir wollen doch eigentlich alle das Gleiche. Nämlich das Beste für die Kollegen.


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