Schweigepflichtsverletzung ja oder nein? (Umgang mit BR / PR)
Halo sedov,
da kann man dann nur versuchen auf der nächsten Personalversammlung den PR zur Offenbarung zu bringen. Also entweder selbst die richtigen Fragen an den PR stellen oder besser noch andere Koll. zur Fragestellung anregen, dann könnte man deren Fragen durch eigene Beiträge ergänzen/ stärken.
Personalvertretungsgesetz, für das Land Nordrhein-Westfalen
- [link=http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_text>gld_nr=2&ugl_nr=2035&ugl_id=692&bes_id=4223&aufgehoben=N]Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG[/link] -
§ 46
(1) Der Personalrat hat einmal in jedem Kalenderjahr in einer Personalversammlung über seine Tätigkeit zu berichten.