Schweigepflichtsverletzung ja oder nein? (Umgang mit BR / PR)
Hallo Horst,
» Du schriebst jetzt: "Man darf nur nicht sagen, Koll. X hat dafür und Koll.
» Y dagegen gestimmt."
Ja, so ist es!
» Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, falls ich es doch tue>
» Gibt es eine Rechtsgrundlage>
Es wäre ein Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzungen.
Du würdest auf alle Fälle auf diese Art die Zusammenarbeit nicht fördern, sonder bestimmt auch bei BR-Mitgliedern mit positiver Einstellung das Gegenteil auslösen.
Aber, schaue Dir einmal den § 23 BetrVG (Verletzung gesetzlicher Pflichten) an.
Welche rechtlichen Folgen für Dich persönlich die Folgen sein könnten, kann ich nun leider auch nicht sagen. Da mir kein Fall einer vorsätzlichen Verletzung der Verschwiegenheit und die Folgen hieraus bekannt sind.
Die Koll. könnten sich aber fragen, wann und wo verletzt er vielleicht auch die Verschwiegenheit.