Begleitung eines MA (Antragstellung / Widerspruch)

jorgo, Ostfildern (BW), Wednesday, 02.09.2009, 11:56 (vor 5371 Tagen) @ Cleo

Hey Cleo,
noch ein kleiner Hinweis aus eigener Erfahrung (10J. SBV)
erledige SBV Arbeit nur im äussersten Notfall in deine Freizeit. wenn du einmal damit anfänst die SBV- nicht als normale Arbeitanzusehen freut sich vielleicht dein AG --aber du erteilst dir und deinen "Schäfchen"(SBM)einen Bärendienst. ok oft muss man abwägen aberes gilt Schwerbehindertenarbeit vor "Normaler"Arbeit
==>Halt den Stellenwertdienes Amtes (SBV) hoch <==

--
mfg
Georg


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