Begleitung eines MA (Antragstellung / Widerspruch)
» Du bist auch für die "von Schwebehinderung bedrohten MA" zuständig (Prävention),
» die bezahlte Arbeitszeit steht dir also zu.
Hallo Jurgo,
aus der Präventionsvorschrift des § 84 SGB IX ergibt sich nicht, dass die SBV auch für "von Schwerbehinderung Bedrohte" zuständig ist. Dafür gibt schon der Gesetzeswortlaut nichts her. Das ist nicht Aufgabe der SBV!
Die Bezeichnung "von Behinderung bedroht" kommt zwar in mehreren Gesetzen vor, aber nirgendwo in einem Zusammenhang mit den gesetzlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung.
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Viele Grüße
Doris