Begleitung eines MA (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Wednesday, 02.09.2009, 12:23 (vor 5374 Tagen) @ Cleo

Hallo Cleo, hallo Georg-W.,

ich teile hier die Auffassung nicht, dass dieses eine Aufgabe ist welche unter den § 95 SGB IX fällt. Daher ist hier nach meiner Einschätzung ggf. die Freizeit in Anspruch zu nehmen, also Überstunden oder Urlaub, es sei der AG stimmt zu das dieses während der Arbeitszeit erfolgen darf. Dann würde auch eine Vergütungsanspruch für diese Zeit bestehen.

Durch diese Unterstützung könnten ja auch Kosten z.B. Reisekosten für die SchwbV entstehen, weil z.B. das zuständige VA nicht am Arbeitsort ist. Diese müsste der AG dann nicht gem. § 98 Abs 8 SGB IX erstatten.

Hallo Georg-W.,

bitte dieses nicht mit den Fällen verwechseln wo ggf. Betriebsratsmitglieder als Zeugen vor das ARbG geladen werden. Dort besteht dann wegen der Zeugenpflicht ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung.


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