Betriebsvereinbarung Jobende wg. Rente (Rente / Pension / ATZ)

Deafsaxonia, München (Bayern), Tuesday, 15.09.2009, 16:43 (vor 5346 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

super, vielen Dank für die Antwort, das sind ja Sachen, die sich mir noch zusätzlich aufgetan haben. Was mich stutzig gemacht hat, ist folgendes:

» Dieses ist dann i.d.R. ein Satz etwas so "das Arbeitsverhältnis endet
» automatisch mit Eintritt in eine unebfristete Altersrente".
»
» Eine solche Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag kann nicht durch eine BV
» eingeschränkt oder aufgehoben werden.

Ich dachte immer, BV "schlägt" AV, sofern keine Tarifverträge vorliegen>>

In unseren AV stehen bei Kündigungen zwei Sätze:

1. Im Hinblick auf eine Begrenzung des Beschäftigungsverhältnisses bei Erreichung einer bestimmten Altersgrenze (z.B. 65 Lebensjahr) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Das Arbeitsverhältnis endet mit Eintritt der unbefristeten Erwerbsunfähigkeit.

Können solche Klauseln durch eine BV "überschrieben" werden>


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