Betriebsvereinbarung Jobende wg. Rente (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Tuesday, 15.09.2009, 19:30 (vor 5345 Tagen) @ Deafsaxonia

Hallo "Deafsaxonia "

» super, vielen Dank für die Antwort, das sind ja Sachen, die sich mir noch
» zusätzlich aufgetan haben. Was mich stutzig gemacht hat, ist folgendes:
»
» Dieses ist dann i.d.R. ein Satz etwas so "das Arbeitsverhältnis endet
» automatisch mit Eintritt in eine unbefristete Altersrente".
»
» Eine solche Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag kann nicht durch eine
» BV eingeschränkt oder aufgehoben werden.
NEIN!

Klauseln/ Regelungen im Arbeitsvertrag können nur durch eine Änderungskündigung oder neuen (freiwilligen) ArbV oder Zusatz (freiwilligen) zum bestehenden geändert werden.

Grundsätzlich gilt auch der [link=http://www.betriebsrat.com/index.php>Site=Betriebsratsvorsitzende&Menue=Betriebsvereinbarung#3]§ 77 Abs. 3[/link] BetrVG "Tarifvorbehalt/-rang" bzw. Tarifvorrang/ -vorbehalt § 75 Abs. 5 BPersVG. Also Angelegenheiten welche im TV geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden können nicht können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

Die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Alterrente ist ein solcher Fall (oder ich müsste mich schwer irren). Hier kann also eine BV nichts regeln, da ich davon ausgehe, dass es keinen TV gibt welcher hier eine entsprechende Öffnungsklausel hat. Wenn eine Öffnungsklausel doch bestehen würde, könnte per BV hier nur eine positivere Regelung per BV erfolgen.

Eine BV welche den Tarifvorrang § 77 Abs. 3 BetrVG missachtet ist nichtig.

Dafür hatte ich ja auch gleich in meiner ersten Antwort auf den § 77 Abs. 3 BetrVG hingewiesen.

Der BR sollte den § 77 Abs. 3 BetrVG kennen und immer auch prüfen, besteht hier Tarifvorbehalt.

Dieser gilt unabhängig davon, ob der AG Tarifgebunden ist oder nicht!

Kontextlink:
§ 3 TVG, Tarifgebundenheit


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