Betriebsvereinbarung Jobende wg. Rente (Rente / Pension / ATZ)
Hallo "Deafsaxonia",
» wir haben weder einen TV noch sind tarifgebunden. Von daher meine Frage,
» ob in diesem Falle durch eine BV die o.g. Klauseln in unseren AV
» "überschrieben" werden können>
Habe ich eigentlich schon beantwortet.
ArbV können NIE durch BV negativ eingeschränkt werden.
Regelungen welche dem Tarifvorbehalt/ Tarifvorrang unterliegen, können nicht durch BV geregelt werden. Ausnahme nur, wenn in einem TV eine Öffnungsklausel enthalten ist.