Betriebsvereinbarung Jobende wg. Rente (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Wednesday, 16.09.2009, 11:40 (vor 5344 Tagen) @ Deafsaxonia

Hallo "Deafsaxonia",

» wir haben weder einen TV noch sind tarifgebunden. Von daher meine Frage,
» ob in diesem Falle durch eine BV die o.g. Klauseln in unseren AV
» "überschrieben" werden können>
Habe ich eigentlich schon beantwortet.

ArbV können NIE durch BV negativ eingeschränkt werden.
Regelungen welche dem Tarifvorbehalt/ Tarifvorrang unterliegen, können nicht durch BV geregelt werden. Ausnahme nur, wenn in einem TV eine Öffnungsklausel enthalten ist.


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