Androhung von fristloser Kündigung (Gesamt-Konzern-SBV)
» Heute wurde einem Schwerbehindertenvertreter nahe gelegt sein Amt niederzulegen oder ihm wird gekündigt, weil er angeblich "Zeitbetrug" gamacht haben soll. Er hat es bedauerlicherweise getan...
Hallo Helge,
zu beteiligen ist bei persönlicher Betroffenheit der schwerbehinderten Vertrauensperson wie hier kraft Gesetzes der erste Stellvertreter der örtl. Vertrauensperson nach § 95 Abs. 2 SGB IX und nicht die Stufenvertretung. Es gibt im Sozialgesetzbuch IX keine Vorschrift, wonach in derartigen Fällen die Gesamt-SBV zu beteiligen wäre.
Viele Grüße
Doris
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Viele Grüße
Doris