Androhung von fristloser Kündigung (Gesamt-Konzern-SBV)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Friday, 25.09.2009, 08:21 (vor 6234 Tagen) @ Peter

hallo Kollegen,

bei richtiger Argumentation wäre eventuell doch die Stufenvertretung zu beteiligen...
siehe § 97 Abs. 6: ...und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe...nicht geregelt werden können.

Es ist nur die Frage, ob das was bringt...

Grüßle
Jürgen


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