Androhung von fristloser Kündigung (Gesamt-Konzern-SBV)

Doris, Friday, 25.09.2009, 11:23 (vor 6234 Tagen) @ Sozialportal

» Bei richtiger Argumentation wäre eventuell doch die Stufenvertretung zu beteiligen... siehe § 97 Abs. 6: ...und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe...nicht geregelt werden können.

Hallo Jürgen,

das ist keine überbetriebliche Angelegenheit und kann von der örtl. Schwerbehindertenvertretung selbst geregelt werden. Der § 97 Abs. 6 SGB IX passt hier nicht selbst bei weiter Auslegung, weil keinerlei "zwingende sachliche Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung spricht" (vgl. Knittel, SGB IX, § 97 Rn. 26).

Viele Grüße
Doris

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Viele Grüße
Doris


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