Schwerbehinderte soll nicht eingestellt werden (Einstellung)
Hallo,
die SBV kann den BR auf sein Recht nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG hinweisen, wenn die SBV der Meinung ist, daß für die Nichtberücksichtigung kein sachlicher Grund vorliegt und somit der Verdacht auf einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Nr.1 AGG vorliegt.
Falls es im Betrieb mitbestimmte Auswahlrichtlinien gibt und/oder die Kriterien des konkreten Auswahlverfahrens mit dem BR abgestimmt waren, kommt natürlich auch § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG in Betracht.
--
&Tschüß
Wolfgang