Schwerbehinderte soll nicht eingestellt werden (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 30.09.2009, 10:01 (vor 5341 Tagen) @ donnaantonia

Hallo,

die SBV kann den BR auf sein Recht nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG hinweisen, wenn die SBV der Meinung ist, daß für die Nichtberücksichtigung kein sachlicher Grund vorliegt und somit der Verdacht auf einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Nr.1 AGG vorliegt.
Falls es im Betrieb mitbestimmte Auswahlrichtlinien gibt und/oder die Kriterien des konkreten Auswahlverfahrens mit dem BR abgestimmt waren, kommt natürlich auch § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG in Betracht.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion