Schwerbehinderte soll nicht eingestellt werden (Einstellung)

donnaantonia, Thursday, 15.10.2009, 08:27 (vor 5326 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass alle Bewerber/innen den Schreibtest absolvieren mussten.

Die Erörterung zwischen dem Arbeitgeber, dem BR und der SBV hat stattgefunden. In diesem Gespräch begründete der Arbeitgeber seine Entscheidung mit der Aussage: "Beide Bewerberinnen sind gleicht gut; nur die Nichtschwerbehinderte würde besser passen." Auf Nachfrage, was den mit einer Aussage "passt besser" gemeint ist, kamen leider keine substantiellen Beiträge vom Arbeitgeber. Jedoch sei dem Arbeitgeber wichtig zu erwähnen, dass die Entscheidung nicht aufgrund der Schwerbehinderung der Bewerberin getroffen wurde. SBV und BR stimmten jedoch nicht der Aussage zu, dass beide gleich gut geeignet sind, da die Schwerbehinderte eindeutig in Bezug auf Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung, Schreibtest besser ist. Die Erörterung endete ohne Ergebnis.

Auf der monatlichen Besprechung zwischen der Geschäftsführung, dem BR und der SBV stellte die SBV noch einmal das Anforderungsprofil dar und verglich die Bewerberinnen anhand des Anforderungsprofils. Weiterhin wurden die Vorteile der Einstellung einer schwerbehinderten Bewerberin und die Nachteile bei der Einstellung der nicht schwerbehinderten Bewerberin aufgrund ihrer z. B. 25%igen schlechteren Schreibleistung (Quantität und Quantität) aufgezeigt. Die Geschäftführung teilte daraufhin mit, die Argumente noch einmal prüfen zu wollen.

Am gleichen Tag sandte man der schwerbehinderten Bewerberin ein Schreiben zu, in der man ihr mitteilte: "Sie verfüge über umfanreiche Fähigkeiten und Kenntnisse und erfülle insgesamt die an diese Stelle verknüpften Anforderungen. Wir haben jedoch eine Kandidatin gefunden, dessen Profil ebenfalls mit unseren Anforderungen übereinstimmt und nach unserem Eindruck, gewonnen aus den Vorstellungsgesprächen, noch besser ins Unternehmen passt."

Weiterhin bietet man ihr an, die Gründe für die getroffene Entscheidung näher zu erläutern. Sofern sie Interesse hat, kann sie sich binnen einer Woche mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, um einen Termin abzustimmen.

Die SBV erhielt durch den Erhalt der Kopie des Ablehnungsschreibens an die schwerbehinderte Bewerberin über die getroffene Entscheidung am 14.10.2009 Kenntnis. Aus Sicht der SBV werden Fakten geschaffen.

Schon nach der Erörterung mit dem Arbeitgeber hat der BR und die SBV den Arbeitgeber informiert, dass die Gremien juristischen Sachverstand benötigen. Leider hat sich dazu der Arbeitgeber immer noch nicht durch Unterzeichnung der Kostenübernahme geäußert.

Was kann nun noch unternommen werden> Sollte die SBV die abgelehnte schwerbehinderte Bewerberin dazu ermutigen, das Angebot eines Gesprächstermin wahrzunehmen>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion