Schwerbehinderte soll nicht eingestellt werden (Einstellung)

Doris, Wednesday, 30.09.2009, 11:43 (vor 5342 Tagen) @ donnaantonia

» Was kann die SBV im Vorfeld des Antrags auf Einstellung dieser Bewerberin beim Betriebsrat noch tun> Alle Argumente zwischen Arbeitgeber und SBV sind ausgetauscht. Der Arbeitgeber bleibt bei seiner Entscheidung.

Hallo donnaantonia,

sofern der Arbeitgeber die Pflichtquote nicht erfüllt und die SBV bzw. der BR mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden ist, muss der Arbeitgeber diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen erörtern (§ 81 Abs. 1 Satz 7 SGB IX). Dabei hat der Arbeitgeber den betroffenen schwerbehinderten Bewerber anzuhören (§ 81 Abs. 1 Satz 8 SGB IX). Alle Beteiligten sind sodann vom Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten (§ 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX).

Versäumt der Arbeitgeber in derartigen Fällen die Erörterung oder die Unterrichtung, begeht er jeweils eine Ordnungswidrigkeit.

Tipps zur rechtlichen Möglichkeit zur Einstellung schwerbehinderter Menschen unter
www.schwbv.de/einstellung.html

--
Viele Grüße
Doris


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion