Re: Bewerberauswahlgespräche (Allgemeines)

Andrea W., Tuesday, 22.03.2005, 13:40 (vor 6994 Tagen) @ Andrea H.

Hallo Andrea,
ich hatte auch so meine Probleme mit der Personalabteilung, Gott sei Dank aber nicht mit dem Betriebsrat. Unsere Zusammenarbeit ist vertrauensvoll und ohne Probleme. Um das Problem bei der Wurzel zu packen habe ich damals die Vorgehensweise bei Bewerbungen mit in unsere Integrationsvereinbarung eingebaut und detailliert beschrieben (auch wenn das Gesetz nichts anderes aussagt). Seit sie diese "Vorlage" für den Ablauf haben funktioniert es auch ganz gut. Nicht destotrotz muß ich immer wieder hellwach sein, da sie nach einiger Zeit immer wieder anfangen zu schlampen. Tja Menschen sind eben fehlbar und ich sehe es daher in der Zwischenzeit auch sportlich und ärgere mich nicht mehr darüber. Wenn mir etwas ganz zuwider läuft, gibts immer noch die Möglichkeit Beschlüsse auszusetzen, je nach vorliegendem Fall. Das merken sie sich dann wieder für eine laaaange Zeit und der Betriebsrat unterstützt mich hierbei selbstverständlich. Nachfolgend der Auszug aus unserer Integrationsvereinbarung:

1. Aufgaben des Arbeitgebers
a) Externe Stellenausschreibungen sind unverzüglich an das Arbeitsamt weiterzuleiten. Über die Vermittlungsvorschläge und vorliegenden Bewerbungen Schwerbehinderter ist die Schwerbehindertenvertretung unmittelbar nach Eingang zu unterrichten, so dass ausreichend Zeit zur Prüfung und Abklärung zur Verfügung steht, ob evtl. für die/den Betroffenen Fachdienste (Technischer Dienst, Begleitende Hilfe usw.) zur Beratung hinzugezogen werden müssen.
b) Bei externen Stellenausschreibungen ist zu vermerken, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Die Stellenausschreibung hat außerdem Tätigkeitsmerkmale zu enthalten, so dass sich die/der BewerberIn sowie auch das Arbeitsamt/igf vorab ein Bild von den Anforderungen machen kann. Falls für die ausgeschriebene Stelle interne geeignete schwerbehinderte BewerberInnen vorhanden sind oder sich ein/e BewerberIn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen (auch ohne Feststellung des GdB) meldet, sind diese bevorzugt zu berücksichtigen. Von der externen Ausschreibung einer Stelle ist abzusehen, wenn ein dafür geeignete/r schwerbehinderte/r BewerberIn innerhalb des Betriebes bereits vorhanden ist oder ein/e BewerberIn aufgrund gesundheitlicher Einschränkung (auch ohne Feststellung des GdB) sich auf die interne Ausschreibung meldet.
c) Schwerbehinderte, die sich auf eine Ausschreibung beworben haben sind von der Personalabteilung zu einem Vorstellungsgespräch zu laden, an dem die Schwerbehindertenvertretung teilnimmt. Um sich ein objektives Bild über die Eignung einer/s sb Bewerberin/Bewerbers machen zu können, ist die Schwerbehindertenvertretung zu den Vorstellungsgesprächen aller BewerberInnen zu laden, sobald ein sb sich unter den BewerberInnen befindet. Die Schwerbehindertenvertretung hat der Personalabteilung sowie dem Betriebsrat eine schriftliche Stellungnahme zu den Bewerbungsgesprächen abzugeben. Von den Vorstellungsgesprächen ist nur dann Abstand zu nehmen, wenn zwischen der Personalabteilung und der Schwerbehindertenvertretung Einvernehmen besteht, dass die/der BewerberIn für den freien Arbeitsplatz aufgrund der fachlichen Eignung nicht in Betracht kommt. Bei Bewerbungen Schwerbe-hinderter ist die Schwerbehindertenvertretung nicht zu beteiligen, wenn der Schwerbehinderte die Beteiligung schriftlich ablehnt.
d) Bei Verhinderung der Schwerbehindertenvertretung und deren Stellvertretung durch Urlaub/Krankheit, übernimmt ein freigestelltes Mitglied des Betriebsrates die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung wie unter „TOP 1 Absatz c“ beschrieben.

Dazu ist noch folgendes zu erwähnen. Oft kann anhand der Bewerbungsunterlagen bereits schon vorab entschieden werden, ob ein sb Bewerber für die Stelle im vergleich zu den nicht behinderten Bewerber fachlich geeignet ist. Wenn das nicht der Fall ist, verzichte ich nach Absprache mit der Personalabteilung darauf, dass der sb geladen wird. Das ist mir aber in meiner Amtszeit erst zweimal vorgekommen. Ansonsten veranlasse ich auch immer, dass die schwerbehinderten Bewerber zuerst geladen werden. Bereits bei den Bewerbungsgesprächen kann es sich schon herauskristallisieren, ob eine weitere Auswahl bzw. Vergleich mit nicht behinderten erforderlich ist oder nicht. Aber das muss dann jeder für sich nach Abwägung der Sachlage entscheiden. Bisher habe ich auch hier etwa zweimal auf eine weitere Teilnahme an Bewerbungsgesprächen verzichtet, weil die sb Bewerber von vornhinein aus verschiedenen Gründen ausschieden.
Hoffe es hat Dir jetzt ein wenig weitergeholfen. Vielleicht kannst mit dem einen oder anderen etwas anfangen. Viel Spass weiterhin bei der Erziehung der Personalabteilung und des Betriebsrates - steter Tropfen höhlt den Stein... Gruß Andrea W


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