Behörde kennt seine eigene Zuständigkeit nicht!!!!! (Allgemeines)

rollo, Thursday, 30.05.2013, 12:54 (vor 3998 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

folgende Begebenheit muss ich Euch einfach mal mitteilen.
Nach personellen Veränderungen in der Führungetage meines AG hat sich die Zusammenarbeit zwischen AG und SBV sehr verschlechtert. Seit dem wird die SBV grundsätzlich "ignoriert". Verstöße gegen z.B. §95. Abs. 2 oder § 81 Abs. 1 sind an der Tagesordnung. Vorgelegte Gesetzestexte bzw. Gerichtsurteile werden ebenso nicht in Betracht gezogen oder mindestens inhaltlich so "verdreht", dass wir in der betroffenen Sache keinen gemeinsamen Nenner finden können.
Um Verstöße gegen die §§ 95 und 81 ahnden zu können, eignet sich der § 156 (Ordnungswidrigkeiten) normaler Weise sehr gut. Meine diesbezüglichen (neuen) Erfahrungen zeigen aber leider etwas anderes.
Die örtliche Agentur für Arbeit ist lt. Gesetzestext für Ordnungswidrigkeiten zuständig. Nach einem sehr interessanten Gespräch mit dieser Behörde stellte sich heraus, dass nicht die örtliche sondern eine Agentur in einem anderen Bundesland zuständig sei. Fazit bzw. Orginalton aus dem Gespräch ist > "wir hatten hier so etwas noch nicht - bitte wenden sie sich an die Agentur in ....."
Ich nahm umgehend mit der Behörde Kontakt auf. Fazit bzw. Orginalton aus diesem telefonischen Gespräch > "also so etwas hatten wir noch nie auf dem Tisch, da muss ich mich erstmal erkundigen - auch die von ihnen genannten §§ sind mir soooo genau nicht bekannt"
Mir sind fast die Worte ausgegangen. Eine Behörde die für mindestens 3 Bundesländer im Bereich Ordnungswidrigkeiten zuständig ist, kennt nicht die Gesetze wonach sie handeln muss! Unglaublich
Bei einem weiteren Telefonat gab die Sachbearbeiterin bekannt, dass ihre Arbeitsagentur tatsächlich zuständig sei. Ich schöpfte schon ein bißchen Hoffnung. Im weiteren Verlauf stellte sich aber schnell heraus, dass, (Orginalton) "schicken sie mir die Einzelheiten der Ordnungswidrigkeit mal zu, ich werde dann mit ihrem AG sprechen um seine Sicht zu erfahren > dann stellt sich bestimmt schnell heraus, dass es nur ein Missverständnis ist", ich mir keine Mühe mehr machen muss ein OWI-Verfahren anzustreben.

Ist dass der ganz normale (Behörden)Wahnsinn>>>>>>oder brauch einfach nur Urlaub>

Viele Grüße
rollo


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