Behörde kennt seine eigene Zuständigkeit nicht!!!!! (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 30.05.2013, 13:35 (vor 3998 Tagen) @ rollo

Hallo Rollo,

zuständig sind nicht die örtl. Agenturen, sondern die für den Sitz des Betriebes zuständige Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen in Halle.

Ich habe ja auch schon darauf hingewiesen, dass man die Kontakte nicht erst suchen sollte wenn es ein Problem gibt sondern schon vorher einmal den Erstkontakt suchen. Damit man in Falle eines Falles weiß wo man sich hinwenden sollte.

Weiter ist es auch nicht einfach ein positives OWI-Verfahren umzusetzen. Oftmals reden die zuständigen Agenturen nur einmal mit dem AG. Der dann auch aus seiner Seicht darauf hinweist, dass alles optimal und gesetzmäßig läuft und er das Handeln der SchwbV nicht nachvollziehen kann.

Daher sollte man bei groben und wiederholten Verstößen des AG gegen das SGB IX auch via Anwalt ein Beschlussverfahren mit dem Ziel dem AG für den Fall der Wiederholung ein deutliches Bußgeld anzudrohen, einleiten.

PS: Man kann übrigens auch für OWI-Verfahren gem. § 156 Abs.1 Satz 9 SGB IX einen Anwalt nutzen/einschalten.

Weiter habe ich ja auch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass man als SchwbV des öffentl. Dienstes sofern die "handelnden /nichthandelnden/ zuständigen Personen" Beamte sind man [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12340]Disziplinarverfahren wegen Dienstvergehens[/link] gegen diese einleiten kann. Denn jede Missachtunge eines Gesetzes oder Verordnung ist hier ein Dienstvergehen.


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