Behörde kennt seine eigene Zuständigkeit nicht!!!!! (Allgemeines)

rollo, Friday, 31.05.2013, 06:36 (vor 3997 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die schnelle Reaktion auf mein Posting.

» zuständig sind nicht die örtl. Agenturen sondern die für den Sitz des
» Betriebes zuständige Regionalagentur.

Die örtliche Agentur ist auch in meinem Fall die für den Sitz des Betriebes zuständige Regionalagentur. Nur sind die einzelnen Abteilungen (OWI) der Agenturen aus organisatorischen Gründen in einer Agentur gebündelt worden, sodass jetzt eine Agentur in einem anderen Bundesland für unseren Betrieb für OWI-Verfahren zuständig ist.

» Ich habe ja auch schon darauf hingewiesen, dass man die Kontakte nicht erst
» suchen sollte wenn es ein Problem gibt sondern schon vorher einmal den
» Erstkontakt suchen.
» Damit man in Falle eines Falles weiß wo man sich hinwenden sollte.

Ich bin auch seit meinem Amtsantritt in Kontakt mit der zuständigen Behörde.

» Daher sollte man bei groben und wiederholten Verstößen des AG gegen das SGB
» IX auch via Anwalt ein Beschlussverfahren mit dem Ziel dem AG für den Fall
» der Wiederholung ein deutliches Bußgeld anzudrohen, einleiten.

Genau in diese Richtung gehen meine nächsten Schritte. Notfalls muss ich mich zusätzlich intensiv mit der Agentur ins Benehmen setzen. Aber dies werde ich erst mit einem Anwalt abklären.

» Weiter habe ich ja auch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass man als
» SchwbV des öffentl. Dienstes sofern die "handelnden /nichthandelnden/
» zuständigen Personen" Beamte sind man
» [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12340]Disziplinarverfahren
» wegen Dienstvergehens[/link] gegen diese einleiten kann. Denn jede
» Missachtunge eines Gesetzes oder Verordnung ist hier ein Dienstvergehen.

Das trifft bei uns nicht zu. Es gibt nur sehr wenige Beamte, die aber in diesem Fall nicht involviert sind.

Viele Grüße aus dem sehr verregneten "Grünen Herzen Deutschlands"

rollo


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