Behörde kennt seine eigene Zuständigkeit nicht!!!!! (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 31.05.2013, 15:40 (vor 3997 Tagen) @ rollo

Hallo Rollo,

Du solltest aber nicht übersehen, daß Du noch eine Sanktionsmöglichkeit hast - und zwar eine ziemliche "starke":

Auch im Personalvertretungsrecht sind für Streitigkeiten der SBV mit dem AG aus § 95 SGB IX die Arbeitsgerichte zuständig gem. § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG:
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__2a.html[/link]

Die sind idR sehr wohl bereit, dem AG unter Androhung eines durchaus spürbaren Ordnungsgeldes für die zukunft Auflagen zur Einhaltung der Rechte der SBV zu machen.
Und die dafür notwendigen Anwaltskosten hat der AG ebenfalls zu tragen

--
&Tschüß

Wolfgang


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