Behörde kennt seine eigene Zuständigkeit nicht!!!!! (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 19.06.2013, 11:46 (vor 3978 Tagen) @ rollo

Hallo Rollo,

ähnliche Erfahrungen habe ich auch schon gemacht.ansprechpartner war glaube ich damals die zuständige Behörde in Bayreuth. Auch ich war damals wohl die erste die eine anzeige wg.Ordnungswidrigkeit gestellt hat. Das Verfahren lief dann zwar nach einigem Zögern, wurde aber letztendlich eingestellt, da der Arbeitgeber eingelenkt hat und das Versprechen abgab, zukünftig seinen Aufgaben nachzukommen. Was in der folge auch lange funktioniert hat - bis wieder Personalwechsel anstand. Dann begann die Überzeugungsarbeit aufs Neue.
Beim nächsten Mal würde ich eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr anzeigen, sondern eher je nach Fall ein Beschlussverfahren androhen.
Leider stehen in unserem schönen SGB IX viele schöne Regeln, die aber teilweise in der Praxis nicht lebbar sind oder die ausführenden Organe sich eher als sehr konfliktscheu verhalten. Das macht uns SBVs, besonders wenn man viele Menschen zu betreuen hat und vor allem keine Freistellung hat die Arbeit um so schwerer. Kein Wunder auch, dass viele SBVs irgendwann das Handtuch werfen. Möglicherweise ist das ja politisch auch gewollt. Aktive SBVs reduzieren indirekt Steuereinnahmen und fallen auch den Rehaträgern, wie z.B. RV zur Last, wenn sie versuchen alle Möglichkeiten, die das SGB IX hergibt auszuschöpfen. Daher ist das SGB IX in vielen Dingen auch sehr unkonkret beläßt vieles auch bei Kannbestimmungen.
Trotzdem bleib am Ball, solange Du die Kraft und den Atem zum kämpfen hast.

Gruß Apanatshi
(seit 25 Jahren im Amt):-D


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