Behörde kennt seine eigene Zuständigkeit nicht!!!!! (Allgemeines)

WoBi, Friday, 31.05.2013, 08:59 (vor 3997 Tagen) @ rollo

Hallo rollo,

deine Erfahrungen decken sich mit den von Prof. Düwell in der Anhörung in der 125. Sitzung des Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25. Februar 2013 getätigten Feststellung als Sachverständiger im Bundestag.

Dort führte Prof. Düwell aus:
"Und jetzt kommt noch, eben weil man weiß, dass nicht alle Menschen hilfreich
und gut sind - sonst bräuchte man keine Radarfallen -, nicht wie jetzt vom BDA behauptet wurde, eine Strafvorschrift, sondern eine Ordnungswidrigkeitsvorschrift ins Spiel. Nach § 156 Absatz 1 Nr. 1 SGB IX wird der mit einem Bußgeld geahndet, der fahrlässig oder vorsätzlich seine Beschäftigungspflicht nicht erfüllt. Zählt man die, die ihre Beschäftigungspflicht im Laufe der letzten 40 Jahre nicht erfüllt haben, zusammen, sind das über eine Million Arbeitgeber, gegen die Bußgeldverfahren hätten eingeleitet werden müssen. Setzen wir mal den Bußgelddruck der Bundesagentur dagegen, dann können wir an einer Hand die Zahl der tatsächlichen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren abzählen. Es ist damit tatsächlich so, dass die rechtsirrige Auffassung, man könne sich freikaufen, die Normativität des Faktischen ist. Wo kein Verwaltungsdruck ausgeübt wird, da entsteht ein rechtsfreier Raum. Aber ich will die BA hier nicht angreifen. Die BA ist in einer unglücklichen Situation. Sie muss vermitteln, mit Arbeitgebern gut zusammen kooperieren, deswegen ist sie nicht die geeignete Stelle für die Wahrnehmung dieses staatlichen Wächteramtes. Da muss eine andere Stelle dran, insbesondere die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die nach der AÜG Reform schon eine Arbeitsmarktinspektion geworden ist."

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42801695_kw09_pa_arbeit_soziales

Die Agentur für Arbeit ist an einer guten Beziehung zu den Arbeitgebern interessiert und nicht an der Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Selbst bei Anzeigen konmmt im Erstfall nur eine Brief an die Arbeitgeber heraus. Der Vorschlag von Prof. Düwell mit dem Zoll ist interessant.

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Gruß
Wolfgang


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