Behörde kennt seine eigene Zuständigkeit nicht!!!!! (Allgemeines)

rollo, Friday, 31.05.2013, 13:36 (vor 3997 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deinen interessanten Beitrag. Auf der einen Seite bin ich ein wenig beruhigt, dass es noch weitere Personen gibt die sich ebenso wie ich gegen diese Zustände währen möchten, andererseits macht mich der Umstand,das dass der "Normalzustand" ist, sehr betroffen.

» Die Agentur für Arbeit ist an einer guten Beziehung zu den Arbeitgebern
» interessiert und nicht an der Durchführung von
» Ordnungswidrigkeitsverfahren. Selbst bei Anzeigen konmmt im Erstfall nur
» eine Brief an die Arbeitgeber heraus.

Ich möchte auch nicht generell ein Schwert gegen die Bundesagentur für Arbeit heben, sondern mein Unverständnis gegen die Arbeitsweise der zuständigen Sachbearbeiter zum Ausdruck bringen. Wenn ich als Sachbearbeiter für OWI-Verfahren nicht den § 156 aus dem SGB IX kenne, kann ich meiner Tätigkeit nicht gerecht werden.

Ich wünsche allen Usern ein schönes Wochenende.

Viele Grüße aus dem mitterweile überschwemmten "Grünen Herzen Deutschlands"

rollo


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