interne Bewerbung schwerbeh.MA (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 10.09.2013, 16:19 (vor 3887 Tagen) @ barbe 1959

Hallo,

» Ein MA GdB 70 bewirbt sich intern um eine ausgeschriebene Stelle in einem
» anderen Arbeitsbereich.Von der Personalabteilung wurde ich nicht
» informiert.
Gut so, muss auch so sein!

» Der MA hat in seiner Bewerbung nicht auf den GdB hingewiesen.
Muss er auch nicht! Er müsste noch nicht einmal auf den Status "Behinderung" hinweisen. Nur wenn er dieses (Hinweis auf Status) unterlassen würde und dem AG dieses nicht bekannt wäre, müsste er die besondere Rechte und Pflichten nicht beachten.

» Inwieweit kann man vom AG verlangen oder auch erwarten, die Personalakte
» des MA durchzusehen, auch wenn dieser nicht expliziet darauf hinweist.
» Der SB Ausweis des MA befindet sich in selbiger.
Ganz klar kann man diese bei internen Bewerbungen erwarten und wird auch idR erfolgen, da ja der hier für die Stelle Verantwortliche gerne die berufliche Vita kennen möchte.

» Und wie liegt der Fall, wenn der AN bei einer internen Bewerbung schreibt:
» "Alles weitere entnehmen Sie bitte meiner Personalakte."
kann er wäre aber ggf in dieser Form ungeschickt, da sich der für die Stelle Verantwortlich an solcher Ausdrucksweise stören könnte.

PS: Sofern dem AG die Schwerbehinderung bekannt ist und ggf sogar solche Unterlagen in der PersAkte sind, müsste dei Schwerbehindeurng noch nicht einmal auf diese hinweisen und der AG müsste da ihm bekannt die Rechte und Pflichten wegen der Schwerbehinderung beachten. Er könnte sich hier nicht auf Nichtwissen berufen.

Der AG wäre hier in der Pflicht den betroffenen Stellen das notwendige Wissen mitzuteilen.

Zum Schluss noch: Der GdB ist hier auch zweitrangig. Denn er lässt keinerlei Schlussfolgerungen zu. Auswirkung auf Stellen kann einzig der Grund bzw die Auswirkungen der Behinderung haben. So zB. kein Binder als Fahrer aber ohne Probleme auf einen Arbeitsplatz als IT-Entwickler.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion