interne Bewerbung schwerbeh.MA (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 10.09.2013, 17:01 (vor 3886 Tagen) @ barbe 1959

Hallo Dagmar,

das SGB IX ist hier doch ganz klar. Der AG hat die SchwbV bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten zu beteiligen.

Es steht nirgends, ab einem gewissen GdB oder das Betroffene den GdB mitteilen müssen um diese Rechte und Pflichten auszulösen.

Es gibt weiter hier keine Unterschiede ob Gleichgestellt, also einen GdB < 50 oder Schwrrbehindert und GdB 50 oder 70 oder 100.

Ihr sollte euch hier Eigenschaften der AG angewöhnen und diese stets nach der Rechtsgrundlage für seine Aussagen, sein Handel einfordern. Am besten immer schriftlich mit dem Hinweis, dass ihr es dann rechtlich pfüfen lassen würdet um dann ggf entsprechend auch gegen ihn zu handeln.


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