interne Bewerbung schwerbeh.MA (Umgang mit Arbeitgeber)

Jürgen aus Porta, NRW, Tuesday, 10.09.2013, 18:19 (vor 3887 Tagen) @ barbe 1959

Hallo:-P

Ich weiß gar nicht wo das Problem ist, es ist doch alles geregelt.

(Urteil vom 13.10.2011 Az: 8 AZR 608/10).BAG"Die Prüfpflicht zur Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier Stellen besteht immer und für alle Arbeitgeber und unabhängig davon, ob sich ein schwerbehinderter Mensch beworben hat oder bei seiner Bewerbung diesen Status offenbart hat. "Das hat es in sich, denn die Richter unterstreichen nochmals die ganz generelle Prüfpflicht: Verletzt ein Arbeitgeber sie, so das BAG weiter, ist das bereits ein Indiz dafür , dass er einen abgelehnten schwerbehinderten Menschen wegen der Behinderung benachteiligt hat, weil er seine Förderungspflichten nicht beachtet hat. Ein Aspekt, der schon in einer etwas älteren Entscheidung des BAG (Urteil v. 17.08.2010 9 AZR 839/08) einmal kurz Anklang und nun quasi konkretisiert wurde. Zweck der Prüfungspflicht ist es, die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern

Vor der Besetzung freier Stellen muss der Arbeitgeber unter Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung, gemäß § 81 SGB IX prüfen, ob die freie Stelle mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzt werden kann. Hierbei ist auch zu prüfen, ob bereits bei dem Arbeitgeber beschäftigte Schwerbehinderte dort eingesetzt werden können. BAG vom 17.8.2010 – 9 AZR 839/08 Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung begründet die Vermutung, dass eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung vorliegt.

Der SB hätte sich eventuell noch nicht mal bewerben müssen.
Gibt es keinen Beauftragten des AG >

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Gruß
Jürgen


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