interne Bewerbung schwerbeh.MA (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
als Fazit bleibt also festzuhalten. Der Schwerbehinderte teilt dem AG es einmal mit, damit hat der AG das Wissen und muss es ab diesem Zeitpunkt beachten!
Der AN muss es dann nicht bei internen Bewerbungen oder aus sonstigen Gründen dem AG wiederholt mitteilen.