interne Bewerbung schwerbeh.MA (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 10.09.2013, 18:05 (vor 3887 Tagen) @ barbe 1959

Hallo,

NEIN! Das verstehst Du falsch! Der AG muss NICHT bei jeder internen Bewerbung in der PersAkte nachsehen/ nachforschen ob der Bewerber schwerbehindert ist.

Er muss sich aber bestehendes Wissen zurechnen lassen. Auch das Wissen des BASchwb, der ja wissen sollte wer Schwerbehindert ist und oder des SB der Personalstelle der es auf Grund seiner Aufgaben auch wissrn muss.

Wenn er also das Wissen hat muss er es beachten. Er muss aber nicht nachforschen.

Wenn aber der Bewerber auf der Liste gem. § 80 SGB IX aufgeführt ist hat er dieses, muss es also beachten. Gleiches gilt, wenn der Schwerbehinderte es dem AG mitgeteilt hat und sich Unterlagen in der PersAkte befinden.

Diese Wissen benötigt der AG ja auch mehrfach, sei es beim Thema Urlaubsanspruch und auch beim Thema Rechte der Schwbs aus § 81 Abs 4 SGB IX und die Pflichten des AG aus diesem § 81 SGB IX, wie aber auch aus § 95 Abs 2 SGB IX.

Aber wie der AG es organisiert, dass das Wissen stets bekannt ist, ist seine Sache. Er könnte zB die Personalstelle auch anweisen, bei jeder internen Bewerbung in die jeweilige PersAkte zu schsuen.


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