interne Bewerbung schwerbeh.MA (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 10.09.2013, 20:03 (vor 3886 Tagen) @ barbe 1959

Hallo,

Ich würde den BASchwb einmal an seine gesetzlichen Pflichten erinnern und auch nochmals darauf hinweisen, dass ihm persönlich bei Verletzung dieser ein OWI gem § 156 Abs 1 SGB IX bis zu einer Höhe von 10000,- € droht.

Sollte er hier nicht seine Pflichten unverzüglich vollumfänglich erfüllen, man dann als SchwbV einen Anwalt beauftragen würde ein OWI Verfahren gegen ihn zu beantragen.

Zu diesem Thema findet man ja auch viele Beiträge hier im Forum.

Weiter auch dazu einmal die Kommentierung lesen.


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