Wahlrecht für Beamte (Wahlen)

merzs, Nassau, Wednesday, 18.09.2013, 13:39 (vor 3879 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

danke für die Antwort, die mir aber leider nicht weiterhilft. Den zitierten Passus habe ich der Seite schwbv.de entnommen. Hier steht aber ganz klar "der Dienststelle beschäftigte schwerbehinderte Menschen". Beamte sind aber im Sinne des Arbeitsrechtes keine Beschäftigten, das sind nur die ehemaligen Arbeiter und Angestellten.

Auch passt dies nicht zur Aussage des § 5 BetrVG: "Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), ......, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind."

Hier wird als Arbeitnehmer nur der privatwirtschaftlich tätige Beamte gezählt, nicht aber derjenige, der öffentlich-rechtlich tätig ist.

Ich kann mir ja auch nicht vorstellen, dass "normale" Beamte bei der Wahl außen vor sind, hätte aber gerne eine Klarstellung bzw. einen Gesetzestext oder Kommentar, den ich zitieren kann.

Kann hierzu jemand was sagen>


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