Wahlrecht für Beamte (Wahlen)

merzs, Nassau, Wednesday, 18.09.2013, 16:02 (vor 3879 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Vielen Dank für die Hilfestellungen und die Hinweise. Die Wahlbroschüre sagt das Richtige: Wahlberechtigt sind zum einen alle behinderten Menschen,
die bei der Prüfung der Wahlvoraussetzungen –
mindestens fünf ständig beschäftigte schwerbehinderte
Menschen – berücksichtigt werden (siehe Ziffer 1.2).

Das hilft uns für die Bewertung.
Noch eine Bemerkung: Wir sind eine kleine Verwaltung mit 150 Leuten. Wir können es uns nicht leisten, alle Gesetzestexte vorzuhalten oder auf viele Schulungen zu gehen. Die Personalratstätigkeit läuft in der Regel nebenher bzw. in der Freizeit. Wir arbeiten mit der Geschäftsführung Hand in Hand und haben auch wenig Probleme zu bewältigen. Das soll auch so bleiben, Geben und Nehmen muss ausgeglichen sein. Dies nur zur Info. Ich weiß, das es nicht überall so ist.

Nochmals Danke und Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion