Wahlrecht für Beamte (Wahlen)
Hallo,
eine solche Frage eines PRV verwundert mich nun schon etwas, denn das Wahlrecht ist klar im Gesetz, im SGB IX geregelt.
Man findet auch alles hier unter A-Z und auf den Sonderseiten Wahlen. Dort ist auch eine Wahlbroschüre der Integrationsämter zu finden.
Wichtige Hinweis: Der PR ist aber auch nur für die Einleitung der Wahl zuständig, wenn es keine Stufenvertretung der SBV gibt. Bezirlks-/ Haupt SBV. Gibt es eine solche kann und darf nur diese die Wahl einleiten. Es ist dann auch ihre Pflicht.
Kurz:
Wer darf wählen>
Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten
- schwerbehinderten Menschen und
- gleichgestellte behinderten Menschen nach SGB IX §2(3)
- Merkmale zum aktiven bzw. passivem Wahlrecht
PS: Bitte das Profil vervollständigen und dazu auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." bitte beachten.