Wahlrecht für Beamte (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 18.09.2013, 13:18 (vor 3879 Tagen) @ merzs

Hallo,

eine solche Frage eines PRV verwundert mich nun schon etwas, denn das Wahlrecht ist klar im Gesetz, im SGB IX geregelt.

Man findet auch alles hier unter A-Z und auf den Sonderseiten Wahlen. Dort ist auch eine Wahlbroschüre der Integrationsämter zu finden.

Wichtige Hinweis: Der PR ist aber auch nur für die Einleitung der Wahl zuständig, wenn es keine Stufenvertretung der SBV gibt. Bezirlks-/ Haupt SBV. Gibt es eine solche kann und darf nur diese die Wahl einleiten. Es ist dann auch ihre Pflicht.

Kurz:

Wer darf wählen>

Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten
- schwerbehinderten Menschen und
- gleichgestellte behinderten Menschen nach SGB IX §2(3)
- Merkmale zum aktiven bzw. passivem Wahlrecht

PS: Bitte das Profil vervollständigen und dazu auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." bitte beachten.


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