Wahlrecht für Beamte (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 18.09.2013, 15:51 (vor 3879 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

gleich noch folgenden Hinweis. Die SchwbV ist dann mit TO zu ALLEN Gremien/Gremiensitzungen einzuladen. Sie hat hier ein uneingeschränktes Teilnahme und Beratungsrecht. Also auch das Recht bei Abstimmungen zu beraten und anwesend zu sein.


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