Wahlrecht für Beamte (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 18.09.2013, 14:20 (vor 3879 Tagen) @ merzs

Hallo,

» danke für die Antwort, die mir aber leider nicht weiterhilft. Den zitierten
» Passus habe ich der Seite schwbv.de entnommen. Hier steht aber ganz klar
» "der Dienststelle beschäftigte schwerbehinderte Menschen".
Sorry, bin auch Beamter und auch Beamte sind Menschen ;-)

Das SGB IX kennt auch nur schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Es unterscheidet also nicht sind es Arbeiter, Angestellte oder Beamte. Sie müssen nur im Betrieb/ Dienststelle arbeiten und das Wahlrecht für den BR/PR haben.


» Auch passt dies nicht zur Aussage des § 5 BetrVG: "Als Arbeitnehmer gelten
» ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), ......, die in Betrieben
» privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind."
Das ist eine Regelung welche in Folge der Privatisierungen notwendig

» Ich kann mir ja auch nicht vorstellen, dass "normale" Beamte bei der Wahl
» außen vor sind, hätte aber gerne eine Klarstellung bzw. einen Gesetzestext
» oder Kommentar, den ich zitieren kann.
Es gibt nur "normale Beamte" und diese haben das aktive (sofern sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind) und passive (haben alle dort Beschäftigte, auch Beamte sofern sie für den BR/ PR wählbar sind) Wahlrecht.
»
» Kann hierzu jemand was sagen>


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