Wahlrecht für Beamte (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 18.09.2013, 16:23 (vor 3879 Tagen) @ merzs

Hallo,

» Vielen Dank für die Hilfestellungen und die Hinweise. Die Wahlbroschüre
» sagt das Richtige: Wahlberechtigt sind zum einen alle behinderten
» Menschen,
» die bei der Prüfung der Wahlvoraussetzungen –
» mindestens fünf ständig beschäftigte schwerbehinderte
» Menschen – berücksichtigt werden (siehe Ziffer 1.2).
» Das hilft uns für die Bewertung.
Bitte!

» Noch eine Bemerkung: Wir sind eine kleine Verwaltung mit 150 Leuten. Wir
» können es uns nicht leisten, alle Gesetzestexte vorzuhalten oder auf viele
» Schulungen zu gehen. Die Personalratstätigkeit läuft in der Regel nebenher
» bzw. in der Freizeit. Wir arbeiten mit der Geschäftsführung Hand in Hand
» und haben auch wenig Probleme zu bewältigen. Das soll auch so bleiben,
» Geben und Nehmen muss ausgeglichen sein. Dies nur zur Info. Ich weiß, das
» es nicht überall so ist.
Dieser Aussage kann ich nur bedingt zustimmen.

Denn es besteht eine Mandatspflicht dazu gehört auch die Pflicht sich das notwendige Wissen anzueignen. Weiter kann wegen Mandatspflichtverletzung das Mandat entzogen werden. Dann verlieren die Mandatsträger auch mit Rechtskraft SOFORT alle Rechte auch die Schutzrechte. Es gibt dann auch keine Nachwirkenden Schutzrechte. Auch dass hat das BAG entschieden und das BVerwG sieht es ebenso.

Weiter hat das BAG schon vor Jahren festgestellt, dass zum einen die Mandatspflicht Vorrang hat vor der arbeitsvertraglichen Pflicht, der AG die Kosten zu tragen hat. Also ohne die notwendigen Unterlagen/Gesetze/Kommentare und Schulungen kann man seine Mandatspflicht nicht so wie das Gesetz es verlangt nachkommen.

Es könnten dann sogar bei Pflichtverletzungen von den AN aus zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen lt. BGB auf die PR/BR Mitglieder zukommen.

Weiter drohen bei Gesetzesverstößen im Mandat durch Beamte diesen auch Disziplinarverfahren, auch das Thema hatten wir hier.

Wenn man also als Mandatsträger nicht bereit ist, ggf auch aus falscher Rücksicht auf den AG sein Mandat so wie das Gesetz es verlangt wahrzunehmen sollte man überlegen ob man es nicht besser andere machen lässt. Dieses auch, weil es die Erfahrungen gezeigt haben, dass es letztlich AG nicht danken. Auch in solche bislang „harmonischen“ Betrieben/Dienststellen wurden dann letztlich Beschäftigte entlassen oder diese geschlossen. Dann saht auch kein AG mache ich nicht, die waren stets nett und zuvorkommend.

» Nochmals Danke und Gruß
Bitte, bitte,


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