Wahlrecht für Beamte (Wahlen)

merzs, Nassau, Wednesday, 18.09.2013, 14:28 (vor 3878 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

» danke für die Antwort, die mir aber leider nicht weiterhilft. Den
» zitierten Passus habe ich der Seite schwbv.de entnommen. Hier steht
» aber ganz klar "der Dienststelle beschäftigte schwerbehinderte Menschen".
» Sorry, bin auch Beamter und auch Beamte sind Menschen ;-)
Das sehe ich auch so :-)

» Das SGB IX kennt auch nur schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Es
» unterscheidet also nicht sind es Arbeiter, Angestellte oder Beamte. Sie
» müssen nur im Betrieb/ Dienststelle arbeiten und das Wahlrecht für den
» BR/PR haben.
Wo steht das mit dem Wahlrecht für BR/PR> Das SGB IX hat 160 Paragraphen und alle zu lesen ist schwer..

Wenn ich diesen Passus hätte, wäre alles klar..
Schon mal danke für die Mithilfe. Bin erst seit 3 Monaten im Amt und habe auch noch keine Schulung als PR genießen dürfen, da fehlt halt noch einiges an Grundlagen..
Das ist feststellbar. Daher nun dringend auf Schulungen. Ganz besonders hier nun zum Wahlrecht. Denn ca. 1/3 der Wahlen sind anfechtbar.

Ich kann mir ja auch nicht vorstellen, dass "normale" Beamte bei der
Wahl außen vor sind, hätte aber gerne eine Klarstellung bzw. einen
Gesetzestext oder Kommentar, den ich zitieren kann.
» Es gibt nur "normale Beamte" und diese haben das aktive (sofern sie
» schwerbehindert oder gleichgestellt sind) und passive (haben alle dort
» Beschäftigte, auch Beamte sofern sie für den BR/ PR wählbar sind)
» Wahlrecht.

Kann hierzu jemand was sagen>


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