Entfristung (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 16.12.2013, 18:24 (vor 3794 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard
»
» Bei geplanter ausschließlicher interner Besetzung sehen viele (ich auch)
» eine Meldung dieses Arbeitsplatz an die AfA für nicht erforderlich an.
» Denn, es wird ggf nur bei einem dort gemeldeten arbeitsuchenden Bewerber
» eine Chance auf einen Arbeitsplatz geweckt der NIE erfüllt wird. Es wird
» also nur ein Verwaltungsaufwand betrieben, der letztlich aber keinem
» externen eine Chance auf Einstellung ermöglicht. Dazu gibt es auch Urteile
» auch ein BAG Urteil des 1. Fachsenates. Aber es gibt auch andere
» Rechtsmeinungen.
Auch diese anderen Meinungen sind durch ein BAG-Urteil gestützt, nämlich des 9. Senats (noch unter Düwell). Dieses Urteil verlangt die Anfrage bei der AA auch bei internen Verfahren (BAG 17.8.2010, 9 AZR 839/08 ab Rn. 33):
[link=http://]http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bag&Art=en&sid=0856de4ac96dec1e3e05a4e4b2adf052&nr=14691&pos=0&anz=1[/link]
Das BAG widerspricht ausdrücklich der Vorinstanz, die die Nichteinschaltung der AA für "bedeutungslos" erklärt habe, da der Kläger nicht arbeitslos gewesen sei.

--
&Tschüß

Wolfgang


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