Entfristung (Einstellung)

hackenberger, Wednesday, 18.12.2013, 12:24 (vor 3792 Tagen) @ Charly

Hallo Charly,

muss einmal suchen, wenn ich es finde werde ich es Herrn Semmler zum Einstellen unter Urteile geben.

Doch es geht ganz klar auch aus dem Gesetz hervor. Ich empfehle Dir die neuste 4. Auflage des LPK von Herrn Düwell (siehe Startseite). Dort in der Kommentierung des § 81 SGB IX, ist es deutlich beschrieben.

Weiter, immer wenn im Gesetz steht, verpflichtet und/ oder muss und hat zu beteiligen, gibt es kein abweichen. Dann können ggf die genannten Mitarbeitervertretungen die Umsetzung auch per ArbG erzwingen.

Siehe auch: jurisPR-ArbR_36_2012, Anmerkung 4
Wann beginnt die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, wenn
freie Stellen zu besetzen sind>
Anmerkung zu LArbG Mainz, Beschluss vom 28.06.2012, 10 TaBV 4/12
von Prof. Franz Josef Düwell, Vors. RiBAG a.D.

und

Forum B
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung schon vor der Stellenausschreibung>
Anmerkung zu LAG Mainz, Beschluss vom 28.06.2012 – 10 TaBV 4/12


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion