Entfristung (Einstellung)

hackenberger, Monday, 16.12.2013, 18:56 (vor 3794 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

ja, ich habe ja auf unterschiedliche Rechtsmeinungen und Urteile hingewiesen. Ich kenne auch die Aussage und Stellung von Franz Josef Düwell dazu. Auch in seiner neusten der 4. Auflage zum LPK bekräftigt er seine Sicht der Pflicht der Meldung.

Hier hat der AG ja auch die Meldung nachgeholt, also somit seine Pflicht erfüllt.

Es ändert weiter auch im Ergebnis sich nicht zwingend etwas. Denn selbst wenn eine Bewerbung eingeht, muss der AG ja niemanden zusätzlich einstellen. Er muss in der Privatindustrie diesen noch nicht einmal zum Vorstellungsgespräch einladen. Es bleibt somit nur Verwaltungsaufwand und ggf ein enttäuschter Bewerber.


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