Entfristung (Einstellung)

Charly, Baden-Württemberg, Wednesday, 15.01.2014, 13:02 (vor 3764 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard;

Mein Arbeitgeber sieht für sich seine Prüfpflicht mit der Anfrage bei der AfA als erledigt an.
Seine Meinung: Mit der Info an die AfA hat er seine Pflicht erfüllt, ob und wann eine Reaktion von der AfA bzw. einem Bewerber kommt, darauf hat er keinen Einfluss, eine Pflicht zum Warten gibt es nicht!
Er ist weiter der Meinung, die Arbeitsplätze die er ausschreibt sind immer auch für schwerbehinderte Menschen geeignet, daher ist eine weitere Prüfung nicht notwendig. Die Beteiligung bzw. Anhörung nach Satz 1 nicht mehr erforderlich

Gruß Charly


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