Entfristung (Einstellung)

Charly, Baden-Württemberg, Tuesday, 17.12.2013, 14:27 (vor 3793 Tagen) @ hackenberger

Hallo Wolfgang,
der Arbeitgeber hat zwar seine Pflicht erfüllt aber eben nicht "frühzeitig" wie es § 81 fordert!

Hallo Bernhard,
natürlich werden Hoffnungen geweckt die bei internen Stellenausschreibungen immer enttäuscht werden, wenn bei der AfA geprüft werden muss.
Deshalb werde ich mein Recht, bei internen Ausschreibungen, zukünftig nicht mehr einfordern.

Mann muss trotzdem aufpassen, dass Arbeitgeber über den Weg der befristeten Einstellung, zusammen mit einer Entfristung, die Anfragen bei der AfA unterlaufen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen auf befristete Stellen sind eben weniger attraktiv.

Danke für eure Hilfe
Charly


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