Verfall von Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Heinrich, Thursday, 16.07.2015, 16:45 (vor 3215 Tagen) @ Paul

Hallo,

wichtig ist die Getungsmachung im Urlaubsjahr. Also dem AG sagen, schreiben ich möchte den Zusatzurlaub haben. Dann geht der AG ggf das Risiko ein, bei Nichtgewährung dass er sich einmal eines Verstoßes gegen das SHB IX geltend macht und den Schwerbehinderten diskriminiert.

Um dem Risiko vorzubeugen gewähren dann viele AG ggf lieber vorsorglich oder unter dem Aspekt/ dem Vorbehalt, dass ein Anspruch entsteht. Sollte der Anspruch nicht entstehen und er NUR unter Vorbehalt gewährt wordrn sein, könnte der AG versuchen ihn zurück zu bekommen. Denn dann bestand kein rechtlicher Anspruch.


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