Verfall von Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Paul, Hamburg, Thursday, 16.07.2015, 13:13 (vor 3215 Tagen)

Hallo,

jemand bekommt jetzt einen Bescheid mit einem GdB von 80 der Rückwikend zum 01.04.2014 ausgestellt wurde.

Arbeitgeber sagt, der anteilige Zusatzurlaub sei mit der tariflichen Frist am 31.05.2015 verfallen. Meiner Meinung nach gilt auch hier die Frist von 15 Monaten nach der EU bzw. BAG-Rechtsprechung.
Kann die Kollegin den Uraub einfordern obwohl bei der Antragsstellung keine vorsorgliche Geltenmachung gestellt wurde?
Das Urteil aus 2010 http://www.schwbv.de/urteile/163.html ist mir bekannt.
In meinem Fall ist aber die Voraussetzung eine andere? Oder vielleicht nicht?
Wie seht Ihr den Fall?
Lieben Gruß
Paul


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