Verfall von Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Cebulon, Thursday, 16.07.2015, 19:37 (vor 3215 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

der Zusatzurlaub hätte konkret 2014 geltend gemacht (= beantragt) werden können. Wäre der Zusatzurlaub für 2014 dann vom Arbeitgeber abgelehnt worden, müsste ihn der Arbeitgeber nach Vorlage des Ausweises gewähren und zwar auch dann, wenn wie hier zum Zeitpunkt der Ausweisausstellung der Übertragungszeitraum bereits abgelaufen gewesen sein sollte!

Allein der allgemeine Hinweis, dass ein Anerkennungsantrag gestellt und rein "vorsorglich" ein Zusatzurlaubsanspruch geltend gemacht werde, reicht dazu nicht aus.

Gruß,
Cebulon


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