Verfall von Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 17.07.2015, 11:48 (vor 3214 Tagen) @ Paul

Hallo,

das das evtl. mal wieder komplett gerichtlich überprüft werden sollte, sehe ich auch so.

Allerdings halte ich deine Begründung bezüglich der Verfahrensdauer für so pauschal nicht ganz zutreffend.

In Baden-Württemberg, wo grundsätzlich nur eine Bescheidung nach Aktenlage erfolgt, muß mit einer mittleren Verfahrensdauer (zumindest Großraum Stuttgart) von 5-7 Monaten gerechnet werden, wenn Unterlagen angefordert werden. Ein Widerspruch, der aufgrund der mangelhaften und oft offensichtlich schlampigen Bearbeitung in den allermeisten Fällen notwendig ist, dauert einschließlich Akteneinsicht nochmals 4-6 Monate. Und bei einer Klage sind weitere 18 Monate bis zum ersten Kammertermin auch nicht unbedingt die Ausnahme.

Deswegen empfehlen wir bei einer Antragstellung mindestens in der zweiten Jahreshälfte regelmäßig die Geltendmachung, solange der Fall nicht glasklar ist.

--
&Tschüß

Wolfgang


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