Verfall von Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)
Hallo,
der große Unterschied hier ist, dass ein Arbeitgeber ein Planungssicherheit haben muss und die Urlaubsansprüche auch in den Bilanzen bzw Rückstellungen beachten muss. Weiter auch in der Personalplanung / Bedarf ist es ein Fakt. In sehr großen Betrieben können hier ja auch einige Fälle entstehen. Das Finanzamt nicht.