Verfall von Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Heinrich, Friday, 17.07.2015, 15:18 (vor 3214 Tagen) @ Paul

Hallo,

der große Unterschied hier ist, dass ein Arbeitgeber ein Planungssicherheit haben muss und die Urlaubsansprüche auch in den Bilanzen bzw Rückstellungen beachten muss. Weiter auch in der Personalplanung / Bedarf ist es ein Fakt. In sehr großen Betrieben können hier ja auch einige Fälle entstehen. Das Finanzamt nicht.


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