Verfall von Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Paul, Hamburg, Friday, 17.07.2015, 11:38 (vor 3214 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

vielen Dank für die interessanten Beiträge.

Vielleicht muss mal jemand dazu den Gang durch die Instanzen antreten. Mir ist nicht so ganz einsichtig warum der Antragsteller eine Geltendmachung schreiben muss. Er kann doch nicht damit rechnen das es über ein Jahr dauert bis der Bescheid vorliegt.
Hier wird der Antragsteller für etwas "bestraft" was er nicht beeinflussen kann.

Man macht ja auch nicht beim Finazamt geltend, dass man den zu erwartenden Freibetrag schon mal für 2014 bekommt. Hier gibt es entsprechende Regelungen
•Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wird Ihr Steuerbescheid zu Ihrem Vorteil korrigiert, wenn Sie Ihrem Finanzamt noch nachträglich und ohne eigenes Verschulden eine neue Tatsache präsentieren können.

Lieben Gruß und allen ein schönes Wochende
Paul


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