Novellierung sgb ix (Stellvertreter/in)

Manky, Tuesday, 01.09.2015, 00:01 (vor 3177 Tagen)

Hallo,

ich bin seit November 2014 als 3. Stellvertreter in einer grossen Firma mit ca 7100 Mitarbeitern (davon zirka 470 Schwerbehinderten und Gleichgestellten)gewählt worden.

Laut SGB IX haben ab 3. Stellvertreter keinen Recht auf Freistellung bzw. Heranziehung. Auch die Grundkurse für die neuen SBV-Vertreter darf man nicht teilnehmen.

Die Tätigkeiten der SBV ist sehr umfangreich geworden, sodass man nicht mehr nachkommt.

Ich habe recherchiert, dass im Herbst ein neues Gesetz dazu im Bundestag evtl. verabschiedet werden soll.

Wie stehen die Chancen, dass das neue SGB IX kommt bzw. werden besprochen?

Gruss

Manky


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