Novellierung sgb ix (Stellvertreter/in)

Heinrich, Friday, 04.09.2015, 07:57 (vor 3174 Tagen) @ Manky

Hallo,

das Gedetz ist nun einmal so. :-(

Du kommst nur im Rahmen der Verhinderungsvertretung ggf einmal temporär ins Mandat. :-( Oder aber als Nachrücker, wenn einer der ersten aus dem Mandat ausscheidet.

PS: Bei Ersatzmitgliedern des BR auf den "hinteten Rängen" ist es genau so.


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